Das Kuratorium berät, unterstützt und überwacht den Vorstand und die das Stiftungsvermögen verwaltenden, der Stiftung verbundenen Unternehmen:
- den Vorstand, um die Beachtung des Stifterwillens hinsichtlich der qualitativ bestmöglichen satzungsmäßigen Verwendung der Erträgnisse und
- die Stiftungsvermögen verwaltenden, der Stiftung verbundenen Unternehmen, um die bestmögliche Erhaltung bzw. Mehrung des Vermögens sicherzustellen.