„Inklusion ist etwas zutiefst Demokratisches“

Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, fordert mehr Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft

Mit einem klaren Bekenntnis zu mehr Teilhabe und Selbstbestimmung weist Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, auf die Bedeutung von Inklusion für das Gelingen einer lebendigen Demokratie und vielfältigen Gesellschaft hin.

„Demokratie und Inklusion sind zwei Seiten einer Medaille. Beide gehören untrennbar zusammen. Wenn wir über die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in ihrer Vielfalt sprechen, geht es nicht um Fürsorge oder irgendetwas Karitatives. Es geht um die Umsetzung von fundamentalen Grundrechten. Es geht um etwas zutiefst Demokratisches“, äußerte sich der Bundesbeauftragte im Gespräch mit der Gold-Kraemer-Stiftung anlässlich des diesjährigen Deutschen Stiftungstages zum Thema Demokratie braucht Inklusion. Seine nachdrückliche Forderung: mehr Inklusion im Alltag wagen, in dem Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt und selbstbestimmt teilhaben können.

An die Adresse der Stiftungen in Deutschland gerichtet, wies Jürgen Dusel auf die Verantwortung hin, die sie für das Gelingen von Inklusion in unserer Demokratie haben und unterstrich ihre impulsgebende Rolle durch Ideen und konkrete Projekte, mit denen sie den gesellschaftlichen Veränderungsprozess der Inklusion nachhaltig positiv beeinflussen.

Im Zusammenhang mit Inklusion stehen zwei Begriffe im Mittelpunkt: Barrierefreiheit und Assistenz. Denn erst durch einen konsequenten Abbau von Barrieren im alltäglichen Leben und die Möglichkeit, sich erforderliche Assistenz organisieren zu können, wird Teilhabe selbstbestimmter und selbstverständlicher möglich. Und dies in allen Bereichen unseres Lebens: in der Arbeitswelt, in der Freizeit, im Sport, auf Kulturveranstaltungen oder bei dem Ziel in den eigenen vier Wänden wohnen zu können. Auch wenn der Gesetzgeber hier schon viel auf den Weg gebracht hat – die Umsetzung vor Ort ist für Jürgen Dusel noch ausbaufähig, damit Inklusion für die Menschen konkret erreicht wird.

Als wichtigen Meilenstein in seiner Amtszeit als Beauftragter der Regierung nannte Jürgen Dusel das Wahlrecht auch für die Menschen, die unter Betreuung stehen. „Wir können Menschen mit kognitiven Einschränkungen das Recht auf Wahlbeteiligung nicht absprechen. Sie sind nicht Bürger zweiter Wahl, sondern stehen gleichberechtigt unter dem Schutz unserer Verfassung mit allen anderen Bürgern auf Augenhöhe“, erklärt der Bundesbeauftragte. Daher können dieses Jahr erstmals ca. 80.000 unter Betreuung stehende Bundesbürger*innen zur Bundestagswahl gehen.

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